AGB
1.
Geltungsbereich
Es gelten allgemein die nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen, soweit
nicht schriftlich andere Vereinbarungen getroffen werden.
2.
Offerten
Unbefristete Offerten sind stets befristet bis zur Auftragsbestätigung.
3.
Preise / Lieferungen
Die offerierten Preise sind stets Nettopreise in CHF oder Euro. STG liefert
ausschliesslich an natürliche sowie juristische Personen wie Vereine,
Organisationen, Gesellschaften mit Sitz in der Schweiz oder der EU. Alle
offerierten Nettopreise verstehen sich vorbehältlich eventueller
Materialpreisaufschläge oder anderer unvorhergesehener Ereignisse. Bis zum
Erhalt einer schriftlichen Bestätigung mit rechtsgültiger Unterschrift sind die
Online-Preise als unverbindlich zu betrachten. Aus technischen Gründen kann es
bei vielen Produkten zu Mehr- oder Minderlieferungen von +/- 10% der bestellten
Menge kommen. Dies wird jeweils individuell auf der Auftragsbestätigung
vermerkt.
4. Zahlungsbedingungen
Logoartikel
50% Vorkasse, Rest 10 Tage Netto. (Oder nach Vereinbarung)
Bis zur vollständigen Bezahlung der Waren bleiben diese Eigentum der Swiss
Trade Group & Partner AG. Unterbleiben diese, so kann die weitere
Auftragsbearbeitung eingestellt werden, wobei die aufgelaufenen Kosten ohne
Verzug fällig werden. Bedingen Aufträge die Bindung grösserer Geldmittel,
entweder für Material und Fremdarbeiten oder weil sich die Arbeitsabwicklung
über mehr als zwei Monate hinzieht, so ist die Swiss Trade Group & Partner
AG berechtigt, Vorauszahlung zur Deckung seiner Aufwendungen zu verlangen. Die
Höhe der Vorauszahlungen und deren Fälligkeit sind in der Auftragsbestätigung
festzulegen. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn Gegenansprüche oder
etwaige Beanstandungen geltend gemacht werden oder wenn die Leistung aus
Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht termingerecht erbracht
werden kann. Die Verrechnung ist nicht zulässig. Unberechtigte Abzüge werden
kostenpflichtig nachbelastet. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rechte aus
jeder Rechnungsforderung an einen Dritten abzutreten. Die Anzeige der Abtretung
ist dann auf der Rechnung ersichtlich.
5.
Lieferfristen
Fest zugesicherte Lieferfristen gelten nur, wenn die erforderlichen Unterlagen
(Vorlagen, Daten, Gut zum Druck usw.) vereinbarungsgemäss bei der Swiss Trade
Group & Partner AG eintreffen. Auf einem Angebot/ einer Auftragsbestätigung
zugesicherte Lieferfristen beginnen, sobald die schriftliche Druckfreigabe
vorliegt. Wird das «Gut zum Druck» nicht rechtzeitig erteilt, so ist die Swiss
Trade Group & Partner AG nicht mehr an die vereinbarte Lieferfrist
gebunden. Überschreitung des Liefertermins bzw. Nichteinhaltung des
Lieferfrist, für welche die Swiss Trade Group & Partner AG kein Verschulden
trifft (z.B. Betriebsstörungen, verursacht durch Arbeitsniederlegung oder
Streik, Aussperrung, Strommangel, Mangel am Rohmaterial sowie Fälle höherer
Gewalt) berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder der
Swiss Trade Group & Partner AG für etwa entstandenen Schaden verantwortlich
zu machen. Alle angegebenen Lieferzeiten sind annähernd und unverbindlich. Der
Käufer darf Teillieferungen nicht ausschliessen oder zurückweisen. Der
Verkäufer muss den Eingang von Aufträgen und Bestellungen gegenüber dem Kunden
nicht bestätigen.
6.Gut-zum-Druck,
Skizzen, Entwürfe, Urheberrecht
Bei einer Bestellung ist jeweils ein Gut-zum-Druck sowie kleinere Änderungen im
Preis inbegriffen und es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Skizzen,
Entwürfe, Druckvorschläge und andere grafische Arbeiten werden berechnet, auch
wenn kein entsprechender Druckauftrag erteilt wird. Der Auftraggeber haftet
alleine, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere
Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Er stellt Swiss Trade Group &
Partner AG von allen hieraus resultierenden Ansprüchen einschliesslich
Rechtsberatungskosten frei.
7.
Datenschutz
Die Betreiber dieser Seiten nehmen den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr
ernst.
Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der
gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie dieser Datenschutzerklärung. Die
Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten
möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name,
Anschrift oder E-Mail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich,
stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche
Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben. Wir weisen darauf hin, dass die
Datenübertragung im Internet (z. B. bei der Kommunikation per E-Mail)
Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem
Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.
8.
Reproduktionsrecht
Die Reproduktion und der Druck aller von der Swiss Trade Group & Partner AG
zur Verfügung gestellten Vorlagen, Clichés, Daten, Muster und dergleichen,
erfolgt unter der Voraussetzung, dass der Besteller die entsprechenden
Reproduktionsrechte besitzt.
9.
Reproduktionsunterlagen, Clichés, Werkzeuge
Die von der Druckerei erstellten Reproduktionsunterlagen (Satz, Druckplatten,
usw.) und Werkzeuge (Stanzformen, Prägeplatten usw.) bleiben Eigentum der Swiss
Trade Group & Partner AG.
10.
Druckabweichungen
Unerhebliche Abweichungen in der Qualität und Auslieferung der Ware behalten
wir uns vor, wenn sie durch Rohstoffe oder aus technischen Gründen
unvermeidlich sind.
11.
Mehraufwand
Zusätzliche grafische Arbeiten werden nach vorheriger Absprache mit dem Kunden
zu einem Stundenansatz von CHF 95.– berechnet.
12. Nutzung von Bildmaterial zu eigenen Werbezwecken
Die angefertigten eigenen Fotoaufnahmen der gebrandeten Werbeartikel und Textilien mit Kundenlogos gehen nach Ausführung des Auftrages in das Eigentum der Swiss Trade Group & Partner AG über. Die Swiss Trade Group & Partner AG behält sich ein unbefristetes Nutzungsrecht an den von ihr angefertigten Fotoaufnahmen vor, dass sie insbesondere auch dazu berechtigt, die angefertigten Arbeiten/Bilder für eigene Werbezwecke bzw. Veröffentlichung auf unserer Webseite zu nutzen. Der Besteller/in – Kunde/Kundin ist mit einer allfälligen Veröffentlichung des gebrandeten Werbeartikels/Textils mit Kundenlogo auf der Webseite swisstradegroup.ch einverstanden.
13. Rechte Dritter
Der Besteller ist dafür verantwortlich, dass ihm die erforderlichen Urheber-, Marken- und sonstigen Rechte an den von ihm eingesandten Bildern und Daten zustehen. Sollten Dritte im Zusammenhang mit einem Auftrag wegen Verletzung von Urheber-, Marken- oder sonstigen Rechten Ansprüche gegen Swiss Trade Group & Partner AG geltend machen, ist der Besteller verpflichtet, die Abwehr dieser Ansprüche auf seine Kosten zu übernehmen und Swiss Trade Group & Partner AG den entstandenen Schaden (inkl. Rechtsberatungs- und Gerichtskosten zur Abwehr von Ansprüchen) zu ersetzen.